Schweigepflicht/ Datensicherheit

Diplom-Psychologen sind laut Berufsordnung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen. Diese Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen der ihnen anvertrauten Person, gegenüber Kollegen und Dritten.

 

Insofern versichere ich Ihnen meine Schweigepflicht und den vertraulichen Umgang mit den in der psychologischen Onlineberatung erfahrenen Informationen.